Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Mobilität und des Verwaltungsrates TBV AöR beantragen wir wie folgt:
Beschlussvorschlag:
- Durch die Verwaltung werden 5 stärker frequentierte Fußgängerampeln ausgewählt, bei denen die Steuerung dahingehend geändert wird, dass die Fußgänger standardmäßig Grün haben, während die Ampel für Kfz nur auf Anforderung grün wird (per Sensorsteuerung).
- Auswahl und technische Umsetzung sollen bis Juni 2022 abgeschlossen werden.
- Über die Vorbereitung, Umsetzung und Evaluierung der Pilotphase soll dem Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität berichtet werden.
Begründung:
Im Zuge der Verkehrswende ist für die Verkehrsverteilung in Velbert ein Modal-Split von 25% jeweils für Fußgängerverkehr, Radverkehr, Individualverkehr und ÖV vorgesehen. Um diese Werte zu erreichen, sind die Widerstände im Verkehrsfluss für benachteiligte Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Daher muss die Priorisierung des Kfz-Verkehrs immer wieder in Frage gestellt werden, damit andere, ohnehin „schwächere“ Verkehrsarten an Bedeutung und Akzeptanz gewinnen können. In diesem Sinne gibt es eigentlich keinen
plausiblen Grund, warum an Kreuzungspunkten von Fußgänger- und Kfz-Verkehr generell die Kfz Grün haben, während die Fußgänger erst Grün anfordern und solange warten müssen. Logischer wäre es umgekehrt – denn wartende Fußgänger sind Witterung, Lärm und Abgasen ausgesetzt, während wartende Kfz-Nutzer bequem in ihren Fahrzeugen sitzen.
Deshalb wird beantragt, testweise einige Velberter Ampeln genau umgekehrt zu schalten, indem die Fußgänger und nicht die Kfz standardmäßig Grün haben. Ähnliche Modelle gibt es bereits in Süddeutschland und im benachbarten Ausland. Der erhoffte Vorteil ist zunächst, die Fußgänger als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zu stärken und so die Attraktivität des Fußverkehrs zu erhöhen. Zudem kann u.U. die Verkehrssicherheit erhöht werden, wenn weniger Fußgänger noch schnell bei Rot über die Straße eilen, weil
sie nicht Bus oder Bahn verpassen oder im Regen warten wollen. Die Pilotphase soll sich auf Ampelanlagen an Fußgängerüberwegen abseits großer Straßen und Kreuzungen
konzentrieren, um nachteilige Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr zu vermeiden. Dabei wird vorgeschlagen, solche Fußgängerüberwege auszuwählen, an denen besonders viele und/oder besonders „verletzliche“ Fußgänger die Straße queren, beispielsweise:
- Fußgängerüberwege im Zuge der Fußgängerzonen Friedrichstraße und Elberfelder Straße
- Fußgängerüberwege in der Nähe von wichtigen ÖPNV-Haltepunkten, z.B. des ZOB oder der S-Bahnhöfe Langenberg, Neviges und Rosenhügel
- Fußgängerüberwege im Nahbereich von Schulen, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Pflegeheimen
Abschließend sei angemerkt, dass die Vorrangregelung von Fußgängern gegenüber Kfz an Fußgängerüberwegen ohne Lichtsignalsteuerung selbstverständlich ist. Warum sollte es an Fußgängerüberwegen mit Lichtsignalanlagen nicht genauso sein?
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