Zur Änderung der Regelung zur Eltern-Entschädigung beim Wegfall von Kinder-Betreuungsmöglichkeiten erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Mit dem neuen Lockdown-Beschluss sind die Änderungen zur Elternentschädigung unumgänglich und daher zu unterstützen. Wie aber schon im Frühjahr werden Eltern im Homeoffice von der Regierung im Regen stehen gelassen: Sie fallen nicht unter die Regelung und müssen gleichzeitig Betreuung, Homeschooling und Homeoffice meistern. Ein Zeichen erschreckender Ignoranz ist zudem die Tatsache, dass die Bundesregierung offenbar keinerlei Kenntnis über die bisherige Inanspruchnahme der Elternentschädigung hat und somit deren Wirksamkeit faktisch nicht bewerten kann. Es ist überhaupt nicht klar, wie viele Eltern bislang Entschädigung in Anspruch genommen haben.
Immerhin gilt die im Gesetz festgeschriebene Anspruchsdauer der Entschädigung nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kalenderjährlich. Demnach könnten Eltern, die schon in diesem Jahr ihren Anspruch voll ausschöpfen mussten, ab Anfang Januar bei Bedarf erneut diese Unterstützung erhalten. Alles andere wäre angesichts der Situation, die die Eltern selber nicht verschuldet haben, aber auch schlichtweg nicht vertretbar gewesen.
Die Bundesregierung sollte außerdem erklären, warum sie ausgerechnet diese Variante zur Unterstützung von Eltern gewählt hat und ob andere nicht besser gewesen wären. Zur Debatte stand ja wohl zunächst die Einführung eines Sonderurlaubs für Eltern. Nun wurde extrem kurzfristig im Innenausschuss eine andere Variante durchgepeitscht. Dieses überstürzte Vorgehen hat die Bundesregierung selber zu verantworten. Spätestens zum Lockdown-Beschluss am 13. Dezember hätte ein abgestimmtes Konzept vorliegen müssen, welches solide hätte diskutiert werden können. Die Frage, wie es für erwerbstätige Eltern weitergeht, ist nicht über Nacht entstanden.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie zeitnah Daten zur bisherigen Inanspruchnahme der Elternentschädigung in Erfahrung bringt, sodass auch Einschätzungen zur Wirksamkeit der Regelung möglich wären. Und da die Regelung bis zum 31. März 2021 befristet ist, sollte sie bei Bedarf frühzeitig Sorge für eine Verlängerung tragen.
Quelle: www.gruene-bundestag.de
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