Auf Grundlage des Erlasses des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16. und 17. März 2020 sowie des § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz hat der Bürgermeister der Stadt Velbert zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten heute eine entsprechende Allgemeinverfügung ausgesprochen.
Diese ist im Amtsblatt 09-2020 [pdf, 220 kb] vom 17. März veröffentlicht worden.
Quelle: www.velbert.de
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