Rainer Hübinger: Digitale Defizite bei SPD-Bürgermeisterkandidat

Martin Zöllner, Ratsmitglied und u. a. Grüner Experte für Digitalisierung und Datenschutz

Auf die Kritik von Bündnis 90/Die Grünen und den WAZ-Artikel vom 19. Juni 2020 „Velbert: Ärger um Internet-Domian ´dirklukrafka.de´“, antwortete der SPD-Bürgermeisterkandidat Rainer Hübinger mit einem Leserbrief. Als „Begründung“ führt er unter anderem das völlig absurde Argument an, er wolle mit der rechtswidrigen Registrierung von Namens-Domains (unter anderem auch esther-kanschat.de) auf die Bedeutung der Digitalisierung hinweisen. Wie hanebüchend diese nachträgliche „Erklärung“ ist und wie groß bei Hübinger die Defizite in Sache Digitalisierung sind, zeigt Martin Zöllner, Grüner Digitalisierungs- und Datenschutzexperte, hier auf:

Über die Bedeutung der Digitalisierung ist sicherlich nicht zu streiten. Wie Rainer Hübinger aber ernsthaft glauben kann, die Folgen, bzw. Perspektiven der Digitalisierung durch einen Rechtsbruch aufzeigen zu können, entzieht sich meinem Verständnis.

Zum Zwecke der Eigenwerbung eine Rechtsverletzung zu begehen, ist für einen Bürgermeisterkandidaten äußerst fragwürdig. In Fachkreisen heißt diese Art des Vorgehens Cybersquatting, bzw. Domaingrabbing (im Falle von mehreren Domains). Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Az. I ZR 185/14)  stellt klar, dass die Registrierung einer Domain immer dann eine unberechtigte Namensanmaßung im Sinne des § 12 BGB darstellt, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht und dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt, wobei schutzwillige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Der BGH erklärt hierzu, dass diese Voraussetzungen allein schon durch die bloße Registrierung des Domainnamens erfüllt werden können. Zumal eben explizit auch auf die Domain von Herrn Hübinger (Konkurrenzsituation) verlinkt wurde.

Des Weiteren wäre noch anzumerken, dass die Kappung der Weiterleitung aus technischen Gründen länger dauern kann (dezentrale Struktur des Domain Name System (DNS)), also eine „Freigabe“ nicht unmittelbar wirkt. Das konnte man in diesem Fall dann auch gut beobachten. Die Domains führten für einige User noch länger auf die inzwischen freigeschaltete Website von Herrn Hübinger.

Mehr zum Thema gibt es hier: SPD Velbert fingiert Internetadressen!

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