Deutschland und andere EU-Länder wollen den Weg für die gerade verbotenen Insektizide mit bienengefährlichen Neonikotinoiden als Wirkstoff mindestens auf dem Rübenacker wieder frei machen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Es ist krass, wie schnell gerade in Deutschland hehre Ziele über Bord geworfen werden. Kaum hat die EU in einem mühsamen Prozess die drei für Bienen und andere nützliche Insekten gefährlichsten Neonikotinoide im Freiland verboten, da drängt die Bauernlobby ihre Minister zu Ausnahmen. Und die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner CDU spielt natürlich mit, wenn auch sie hierzulande eine Notfallgenehmigung für Neonikotinoide auf Rübenäckern beantragt.
Über Notfallgenehmigungen wurden bereits in der Vergangenheit immer wieder gefährliche Pestizide zugelassen, und in etlichen Fällen hat die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa später attestiert: Das war unnötig, es hätte ausreichend gefahrlose Alternativen gegeben.
Überflüssig und gefährlich ist es auch in diesem Fall: Es liegt überhaupt kein Notfall vor. Der Rübenanbau ist in keiner Weise gefährdet, es geht allenfalls darum, den letzten zusätzlichen Doppelzentner vom Acker zu kitzeln.
Wir haben sie noch im Ohr, Klöckners Versprechungen zum Regierungsantritt: Nichts, was Bienen gefährden könnte, käme mit ihr auf die Felder. Womit sie locker die Unwahrheit spricht. Während im Umweltministerium ein Aktionsprogramm Insektenschutz aufgelegt wird, lässt die Agrarministerin die Gifte frei. Das ist ein handfester Skandal.
Falls jemand nun behauptet, Rüben würden, da zweijährig, hierzulande nicht zur Blüte kommen und deshalb kämen Bienen mit den Giften nicht in Kontakt, dann irrt er. Denn die Gifte werden von der Pflanze auch über Tautropfen (sie werden von Insekten aufgenommen) oder über den Boden ausgeschieden und richten auf diese Weise einen eklatanten Schaden an der Umwelt an.
Ich fordere die deutsche Bundesregierung, die anderen betroffenen Länder wie Tschechien, Ungarn oder Polen und die EU-Kommission auf, derartige Anträge auf Notfallgenehmigung unverzüglich zurückzunehmen respektive nicht zu gewähren.“
Quelle: www.martin-haeusling.eu
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