
Zu wenig, zu langsam: Die aktuellen Maßnahmen zum Klimaschutz reichen auch dem Bundesverfassungsgericht nicht aus!
Eine deutliche Signalwirkung auch für den Kreis Mettmann sieht die bündnisgrüne Kreistagsfraktion im aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Klimaschutzgesetzes.
Bernhard Ibold, Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Kreistag, unterstreicht: “Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Das haben nun auch die Bundesrichter nochmal bestätigt. Durch ihren Hinweis, den Abbau von Klimaemissionen nicht über Gebühr kommenden Generationen zu überlassen und damit deren Lebensgestaltung zu begrenzen, sehen wir uns vor Ort bestätigt. Wir alle stehen längst auch vor Ort in der Verantwortung, klimaschädliche Treibhausgase im Kreis und seinen zehn angehörigen Städten zu vermeiden. Dazu gehört auch eine neue Verantwortung im Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Bereits jetzt sind rund 40% der Kreisfläche mit Siedlung und Verkehr bebaut. Das alleine entspricht schon einer Fläche von über 23.000 Fußballfeldern. Das liegt bereits deutlich über dem NRW-Landesdurchschnitt mit knapp der Hälfte. Tendenz steigend!”
Auch Nils Lessing, GRÜNER Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender des Kreisfachausschusses für Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz, will mehr Klimaschutz umsetzen: “Die immer neuen Hitzerekorde und Wetterextreme der letzten Jahre dürfen nicht zu den Lebensgrundlagen unserer Kinder werden. Wir haben uns im Kreistag mit Erfolg dafür eingesetzt, dass jetzt jede politische Entscheidung auch unter dem Aspekt der Auswirkungen auf Umwelt und Natur abgewogen wird. Derzeit verfolgen wir das Ziel, eine nachhaltige Kreispolitik im Einklang mit den Interessen künftiger Generationen aufzubauen. Klimaverträgliche Mobilität, Klimaschutz ohne soziale Spaltung, Wirtschaft und Umwelt integrieren, moderne Gebäudetechniken mit mehr Sonnen- und Windenergie – im Kreis Mettmann stecken viele Potenziale, die vor Ort an der notwendigen Klimawende mitwirken können.
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