Am Dienstag, 6. August 2019 informierte die Stadt Velbert via Pressemitteilung, dass aus dem geplanten Überschuss von ca. 2,7 Mio € nichts wird. Vielmehr klafft aufgrund einer aktuellen Verwaltungsgerichts nun ein dickes Loch im städtischen Haushalt.
Hier die Pressemitteilung der Stadt Velbert:
Aufgrund einer Verwaltungsgerichtsentscheidung hinsichtlich der Nichtzulässigkeit der Finanzierung der Förderschulen über die Kreisumlage kommt es für die Stadt Velbert in diesem Jahr zu einer Haushaltsmehrbelastung von rund sechs Millionen Euro. Zu einem kleinen Teil wird sie über eine bereits gebildete Rückstellung abgedeckt, zu einem deutlich größeren Teil wird sie jedoch in 2019 ergebniswirksam und den Haushalt entsprechend massiv belasten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 7. Juni in ihrer Verfügung zum Haushaltsplan 2019 gefordert, dass durch diesen durch die Stadt Velbert nicht zu vertretenden Sachverhalt der Haushaltsausgleich auf keinen Fall gefährdet werden darf und die Mehrbelastung im Rahmen der Bewirtschaftung kompensiert werden muss. Der Bericht zur Haushaltslage zum II. Quartal 2019 sowie die Risikobewertung einzelner Haushaltspositionen machen deutlich, dass der notwendige und durch die Bezirksregierung vorgeschriebene Haushaltsausgleich ohne Gegenmaßnahmen gefährdet sein könnte. „Dies hat mich dazu bewogen, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre anzuordnen und der Forderung der Bezirksregierung nach einem im Ergebnis ausgeglichenen Haushalt zu entsprechen“, erläutert Stadtkämmerer Christoph Peitz. Er wird den Stadtrat in seiner heutigen Sondersitzung über diese Haushaltssperre informieren. Laut Haushaltsplan sei für dieses Jahr mit einem positiven Ergebnis in einer Größenordnung von rund 2,7 Millionen Euro gerechnet worden. Ein weiterer Grund für die Haushaltssperre sei die Entwicklung beim Versorgungsaufwand, so Peitz. Hier musste auf den fortgeschriebenen Planansatz nochmals ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 800.000 Euro eingeplant werden.
Mit Inkrafttreten der Haushaltssperre dürfen nur noch Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt Velbert rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Ferner dürfen Bauten, Beschaffungen oder sonstige Investitionsleistungen nur noch getätigt werden, für die im Haushaltsplan Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind. Das Eingehen neuer freiwilliger Aufgaben ist weiterhin nur zulässig, wenn eine Kompensation durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen erfolgt. Auch bei den pflichtigen Aufgaben der Stadt Velbert gilt bereits vor Auftragsvergabe, dass die Aufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind und jede Möglichkeit zur Kostenreduzierung auszuschöpfen ist.
Darüber hinaus gilt für die im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Haushaltsermächtigungen eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von zehn Prozent bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen für die in den Budgets der Stabsstellen und Fachbereichen veranschlagten Haushaltsansätze. Die Haushaltssperre gilt auch für die entsprechenden Ansätze des Finanzplans.
Quelle: www.velbert.de/
Auch interessant: Haushaltsrede 2019 – Dr. Esther Kanschat
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