
Neben erkennbar geschädigten Bäumen wurden vor allem solche gefällt, die keine erkennbaren Schäden vorweisen. Zufall oder System?
In der Ausgabe der WAZ vom 29.01.2022 wird darüber berichtet, dass es erhebliche Unstimmigkeiten mit Anwohnern und sachkundigen Bürgern bezüglich einer Baumfällungsaktion zwischen Tierheim, Berufskolleg Velbert und Brangenberg gab. Des Weiteren wurden an der Saubrücke und im Langenhorster Wald zahlreiche weitere Bäume gefällt. Im betreffenden o.g. Zeitungsartikel „Baumfällungen erhitzen die Gemüter“ wird darüber berichtet, dass im Vorfeld der Baumfällungen am Tierheim bei einem Ortstermin mit einer sachkundigen Bürgerin der Piratenfraktion, welche auf eigene Kosten ein Sachverständigengutachten erstellt hatte, zugesagt worden war, dass die Bäume vor Prüfung des Gutachtens nicht gefällt werden dürfen.

Der Abtransport der gefällten Bäume hat auch erhebliche Schäden verursacht. Nicht nur an anderen Bäumen (wie hier), sondern auch am Waldboden, Sitzbänken, Schildern, Geländern usw.
In der AG Wald hat der Geschäftsbereichsleiter Forst auch eine kritische Prüfung der zu fällenden Bäume zugesagt. Insbesondere würden Fällungen nur dort durchgeführt, wo eine unmittelbare Gefährdung von Passanten zu verhindern sei. Bei einer Inaugenscheinnahme der betroffenen Areale durch ein Ratsmitglied der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN scheint bei einigen Fällungen eine derartige Gefährdungslage nicht unmittelbar erkennbar. Es wurden mehrere Bäume in erheblichem Abstand zu öffentlichen Wegen entnommen.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat, entsprechend den allgemein gültigen Regelwerken, die Sicherheit auf den öffentlichen Wegen unserer Wälder höchste Priorität. Gleichwohl halten wir eine umfassende und öffentliche Kommunikation und Transparenz für besonders wichtig, um die Bevölkerung in Belangen der Sicherheit und des Naturschutzes einzubinden und ggf. unnötige Fällungen zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Gesamtsituation bitten wir um Auskünfte zu folgenden Aspekten:
- Bitte übersenden Sie uns die Protokolle/Gesprächsnotizen zum besagten Bürgergespräch mit einer sachkundigen Bürgerin der Piratenfraktion (Mitglied der Wald AG).
- Wurde im Vorfeld der Fällungen die zugesagte gutachterliche Überprüfung der Bäume durchgeführt? Wenn ja, bitten wir um Übersendung des Gutachtens. Wenn nein, bitten wir um eine Darstellung des Sachverhalts.
- Da das gefällte Holz bereits unmittelbar nach dem Fällen abtransportiert wurde, bitten wir Sie um
Offenlegung der Unterlagen zur besagten Fällaktion. Insbesondere bitten wir um Vorlage folgender
Unterlagen: Die Unterlagen zur internen Begutachtung, der Beauftragung von betreffenden
Unternehmen, wie auch die Unterlagen zur Beauftragung und Abrechnung von Abfuhr und Verkauf
des besagten Fällguts. - Die AG Wald wurde zwar in den Unterlagen zur Sitzung am 08.07.2021 über die anstehenden
Verkehrssicherungsmaßnahmen unterrichtet. Die umfangreichen Baumentnahmen im Bereich
Tierheim, Berufskolleg sowie im Langenhorster Wald wurden hier jedoch nicht erwähnt. Warum
wurden diese Maßnahmen dort nicht angekündigt? - Wie viele weitere Baumentnahmen, auch die Entnahme von einzelnen Gefahrenbäumen, sind
aktuell noch vorgesehen und wo bzw. wann? - Laut Bericht zum Verwaltungsrat TBV AöR für die Hiebsmaßnahmen im Winter 2021/22, wie auch
Aussagen des Geschäftsbereichsleiters Forst gegenüber der hiesigen Presse, sollten die Baumfällungen nicht der wirtschaftlichen Nutzung, sondern der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen. Bei den größeren Buchen-/Laubholzeinschlägen wird der Langenhorster Wald nicht erwähnt. Anscheinend gab es Abweichungen zwischen den in der TBV vorgestellten und den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen. Bitte erläutern Sie diese. - Inwieweit wurden die vom Land und Bund aufgelegten Fördermaßnahmen für den Erhalt
besonders schützenswerter alter Bäume genutzt? - Als Richtlinie für die Verkehrssicherheitspflicht wurde von dem Landesbetrieb Wald und Holz
NRW das Dokument „FAQ – Verkehrssicherung an Waldbäumen“ (Link: https://www.wald-undholz.
nrw.de/faq-verkehrssicherungspflicht) herausgebracht.
Nach welchen Gesichtspunkten bzw. Kriterien wendet die TBV-Forstabteilung diese Regeln zur
Verkehrssicherungspflicht an?
Darüber hinaus stellen wir einen Antrag zur Beschaffung und Nutzung eines Schalltomographens zur Bestimmung der Standsicherheit von Bäumen durch Überprüfung der Holzdichte. Damit sollen unnötige Fällungen künftig vermieden werden, wenn die Standsicherheit eines Baumes nicht zweifelsfrei von außen erkennbar ist.
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