
Chancengleichheit durch Stichwahl! Verfassungsgericht kippt CDU/FDP Antidemokratiegesetz! (Grafik: 8385 – pixabay.com)
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Stichwahl in NRW erklärt Mehrdad Mostofizadeh, stellvertretender Vorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Landtag NRW:
„Wir freuen uns sehr, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte bedeutet und daher verfassungswidrig ist. Das Gericht ist unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung eine verheerende Niederlage. Sie hatte sich über Monate geweigert, die Mahnungen von Rechtsexperten und aus den Kommunen zur Kenntnis zu nehmen. CDU und FDP waren 2017 mit dem Anspruch gestartet, Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen sein zu wollen. Mit der Abschaffung der Stichwahl sollten jedoch allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient werden, deren Kandidaten häufig das Nachsehen bei Stichwahlen hatten.
Das Gericht bestätigt mit dem Urteil unsere Auffassung, dass CDU und FDP nicht – wie vom Gericht 2009 gefordert – nachweisen konnten, dass die veränderten Rahmenbedingungen eine Abschaffung der Stichwahl zulassen oder gar erfordern. Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Nicht selten hätte ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Es ist wichtig für eine starke lokale Demokratie, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.“
Übrigens: Die Stichwahl findet am 27. September 2020 statt, zwei Wochen nach der eigentlichen Kommunalwahl am 13. September 2020.
Quelle: www.gruene-fraktion-nrw.de
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