In einer Forensischen Psychiatrie (umgangssprachlich „Forensik“) werden Straftäter untergebracht, die als psychisch- oder suchtkrank gelten und die in dieser Einrichtung mit dem Ziel der Besserung und Sicherung behandelt werden (gem. §§ 63, 64 StGB). Es ist eine Vollzugsmaßnahme des sogenannten Maßregelvollzuges, dessen Ziel in einer Therapie und der Minimierung des Risikos zukünftiger Straftaten liegt. Sie ist nicht etwa eine Hafteinrichtung zur Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter, die nur dem Schutz der Öffentlichkeit dient (§ 66 StGB), sondern vielmehr ein besonders gesichertes Fachkrankenhaus, dass die Behandlung kranker straffälliger Menschen zur Aufgabe hat.
Bei den Insassen handelt es sich zum einen um Täter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) eine Straftat begangen haben. Ohne eine therapeutische Behandlung müsste in Zukunft von einer weiteren Gefährlichkeit ausgegangen werden. Die Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie wird durch ein Strafgericht meist für unbestimmte Zeit verfügt. Erst wenn die Behandlung erfolgreich war und keine Gefahr mehr von dem Täter ausgeht, kann dieser entlassen werden. Diese Patienten leiden etwa unter schizophrenen Psychosen, schweren Persönlichkeitsstörungen oder sexuellen Abweichungen. Teilweise sind es auch Fälle von Intelligenzminderungen, also Menschen, die kognitiv nicht in der Lage sind, Recht und Unrecht zu unterscheiden. Im Durchschnitt dauert die Behandlung eines psychisch kranken Straftäters zwischen sieben und zehn Jahren.
Darüber hinaus können Personen in eine Forensische Psychiatrie eingewiesen werden, die als suchtkrank gelten und in einem suchtbedingten Rauschzustand straffällig geworden sind. In der Regel sind es Straftäter, die alkohol- und/oder drogenabhängig sind. Ihre Unterbringung erfolgt meist für eine Zeit von höchstens zwei Jahren. Ihr Aufenthalt dient in erster Linie der Suchtbehandlung.
Im Jahr 2013 waren in Nordrhein-Westfalen insgesamt 3.029 Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nach einer strafrechtlichen Anordnung untergebracht. Bundesweit (nur alte Bundesländer) waren es im gleichen Jahr 10.875 Personen.
Die Sicherheit einer Forensischen Psychiatrie wird je nach Ausprägung des Krankheitsbildes der Patienten und des Risikoprofils durch technische Maßnahmen (z. B. Sicherheitsschleusen, Überwachungskameras, Bewegungssensoren, Fenstervergitterung, Zäune und Mauern) gewährleistet, vor allem aber durch die Therapie selbst und die besondere Beziehung der Patienten zu den Betreuern und Therapeuten. Viele Patienten sind therapiewillig, denn sie leiden selbst massiv unter ihrer psychischen Störung. Neue oder als besonders gefährlich eingestufte Patienten werden in besonders gesicherten Bereichen untergebracht. Dass diese Sicherheitsvorkehrungen ihre Wirkung nicht verfehlen, zeigt ein Blick in die Statistik: 1994 kam es noch zu 219 Fluchtversuchen, 2014 waren es „nur“ 53 – obwohl sich seit 1994 die Zahl der Patienten fast verdoppelt hat. Aber natürlich kann niemals ein hundertprozentiger Schutz vor einem unberechtigten Entweichen bestehen.
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