Grüne NRW: Leitentscheidung hat ihren Namen nicht verdient

RWE darf weiter unnötig Braunkohle abbaggern! (Foto: DarkWorkX – pixabay.com)

Zu dem von der Landesregierung vorgestellten Entwurf für die neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier erklärt Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Der heute von der Regierung Laschet vorgestellte Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier verdient den Namen nicht, denn er ist weder leitend noch trifft die Landesregierung darin Entscheidungen.

Mit windelweichen Formulierungen scheut sie klare Entschlüsse zur Zukunft der Garzweiler-Dörfer, zur Abraumgewinnung im Bereich von Kerpen-Manheim und auch der Hambacher Wald ist aufgrund des nahen Heranrückens des Tagebaus noch lange nicht dauerhaft gesichert.

Die Aufforderung der Landesregierung an RWE, die bewohnten Dörfer so lange wie möglich zu verschonen, lassen vermuten, dass sich die Landesregierung inzwischen auch nicht mehr sicher ist, dass die Kohle unter den Dörfern tatsächlich gebraucht wird. Da sie daraus jedoch keine Konsequenzen zieht und unspezifische Aussagen zum Abraum unter Manheim macht, wälzt die Landesregierung damit schwierige Entscheidungen auf andere Ebenen und zukünftige Landesregierungen ab. Die Regierung Laschet hätte daher schon längst eigene unabhängige Gutachten zu benötigten Restkohlemengen und möglichen Alternativen zur Abraumgewinnung unter Manheim vorlegen müssen. Das ist angesichts der unklaren Aussagen dringender denn je geboten.

Die Menschen in den Garzweiler-Dörfern und die letzten Einwohnerinnen und Einwohner von Manheim brauchen endlich klare Perspektiven von dieser Landesregierung. Der Hambacher Wald muss schnellstmöglich in öffentlichen Besitz überführt und gesichert werden. Die Landesregierung beruft sich in ihrer Leitentscheidung einzig auf die Feststellung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler im Kohleausstiegsgesetz. Ein kürzlich vorgelegtes Rechtsgutachten hat klargestellt, dass die Landesregierung die Festlegungen im Kohleausstiegsgesetz nicht einfach übernehmen muss, sondern davon abweichen darf. Sowohl bei ihren Planungen als auch bei möglichen Enteignungen muss die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erneut geprüft werden. Eine solche Prüfung fehlt jedoch bis heute.

Wir fordern die Regierung Laschet auf, dass sie die knapp bemessene Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung nutzt, parallel die notwendigen Berechnungen vornimmt und mit einer überarbeiteten Leitentscheidung Klarheit für alle Beteiligten schafft. Die Region braucht eine Leitentscheidung, die Klimaschutz und Sozialverträglichkeit beachtet.“

Quelle: www.gruene-fraktion-nrw.de

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