Am 11. Oktober hat das Münchner Umweltinstitut gegen den Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Vorher hatte ein Sachverständiger für Plagiatsprüfung bestätigt, dass das BfR wesentliche Teile seiner Bewertung der Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters Glyphosat direkt aus dem Antrag der Herstellerfirma Monsanto abgeschrieben hat.
Das Umweltinstitut sieht den Nachweis erbracht, dass die Bundesbehörde gegen EU-Leitlinien, aber auch gegen seine eigenen wissenschaftlichen Standards verstoßen hat. Das BfR habe Teile der Bewertung der Antragsteller eins zu eins übernommen und nicht als solche kenntlich gemacht. Außerdem seien durch das BfR mehrere Studien, die signifikante Tumoreffekte belegen, nicht berücksichtigt worden. Dies konnte laut Umweltinstitut durch den Wissenschaftler Christopher Portier nachgewiesen werden.
Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut, erklärte zu der Beschwerde: „Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat entscheidende Passagen seiner Bewertung von Glyphosat Wort für Wort vom Hersteller Monsanto abgeschrieben. Das ist keine Lappalie, denn genau auf Grundlage dieser Bewertung wird die EU in Kürze über die Wiederzulassung von Glyphosat entscheiden. Eine Entscheidung, die Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz von mehr als 500 Millionen Menschen in der EU haben wird, darf nicht auf einer wissenschaftlich fragwürdigen Bewertung beruhen.“
Den gesamten Bericht findest Du hier und hier ist der direkte Link zum Gutachten des Plagiatsprüfers.
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