Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben eine Gesetzesänderung vorgelegt, mit dem das Tierschutzgesetz auf Kosten von Millionen Ferkeln in Deutschland aufgeweicht werden soll. Das Gesetz enthält eine Fristverlängerung um zwei Jahre für die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln. Die bereits seit 2013 (!) bestehende gesetzliche Vorgabe, mit dieser tierquälerischen, aus der Zeit gefallenen und unnötigen Praxis bis Ende dieses Jahres aufzuhören, soll ausgehebelt werden. Anstatt den Umbau der Tierhaltung mutig und konsequent voran zu treiben, bedienen die Fraktionen lieber Einzelinteressen der Fleischindustrie.
Es geht ohne Schmerzen
Klar ist: Eine Kastration ohne Betäubung ist überhaupt nicht notwendig. Bereits die amtliche Begründung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 führt aus: „Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Ferkelkastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr.“ Mit der Fristverschiebung treten CDU/CSU und SPD das Staatsziel Tierschutz ebenso mit Füßen wie den obersten Grundsatz des Tierschutzgesetzes.
Unternehmen und Handel in der Pflicht
Die Grüne Bundestagsfraktion lehnt die Aufschiebung der Frist für die Kastration mit Betäubung ab. Sie lehnt außerdem Alternativmethoden ab, deren wirksame Schmerzausschaltung nicht belegt ist (wie die aktuell debattierte Lokalanästhesie). Wir appellieren an die Beteiligten der privatwirtschaftlichen Qualität und Sicherheit GmbH (QS), an Schlachtunternehmen und Lebensmitteleinzelhändler, sich den bestehenden Alternativen zur Kastration ohne Betäubung nicht länger entgegen zu stellen – auch wenn dies jetzt laut Gesetzesänderung noch 2 weitere Jahre möglich sein wird.Wir teilen die Auffassung des zuständigen Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, des Friedrich-Loeffler-Instituts, dass diese Akteure in der Verantwortung stehen und sich unter anderem „deutlicher als bisher und umfassend zur Abnahme des Fleisches von immunokastrierten Tieren verpflichten“ müssen.
BMEL bleibt untätig
Vor allem aber akzeptieren wir nicht, dass Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner weiterhin so tut, als hätte das alles nichts mit ihr und ihren Zuständigkeiten zu tun. Aufgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums wäre es gewesen, für die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu werben – bei den Schlachtunternehmen und Lebensmitteleinzelhändlern – und die VerbraucherInnen umfassend aufzuklären. Das hat sie nicht getan. Stattdessen befürworten sie und ihr Ressort, dass auch weiterhin Ferkel bei vollem Bewusstsein kastriert werden, verstecken sich aber hinter den Bundesländern und den Koalitionsfraktionen.
Wir setzen uns weiter für den Tierschutz ein
Wenn die Große Koalition jetzt versucht, das Tierschutzgesetz im Zuge der Debatte um die Ferkelkastration aufzuweichen, werden wir uns dem nicht nur widersetzen. Wir werden umgekehrt alles tun, um die Öffnung des Tierschutzgesetzes dazu zu nutzen, das Leben der Tiere in diesem Land deutlich zu verbessern.
Vor allem durch die folgenden Punkte wollen wir das Tierschutzgesetz verbessern:
- Beenden von Amputationen (wie etwa das Abschneiden der Ringelschwänze) und Qualzucht
- Ein Ausstiegsplan für die Haltung von Sauen im Kastenstandbis spätestens 2027
- Eine Begrenzung von Tiertransporten innerhalb Deutschlands auf eine Dauer von höchstens vier Stunden
- Einführung eines nationales Monitoringsystems mit tierschutzrelevanten Daten und aufbereiteten Informationen zum Wohlergehen der Tiere in der Landwirtschaft
- Die Schaffung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen.
Quelle: www.gruene-bundestag.de
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