Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein bahnbrechendes Urteil gefällt: die Studien, die die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Pestizids Glyphosat behandeln, hätten öffentlich gemacht werden müssen. Darauf hatten vier Europa-Abgeordnete der Grünen geklagt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen, Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments und in dieser Funktion verantwortlich für die Ausgestaltung der zukünftigen Transparenzrichtlinie im Agrar- und Lebensmittelsektor kommentiert:
„Was gab es nicht für lange Debatten um die angebliche Unbedenklichkeit des Pflanzenvernichters Glyphosat. Nein, nein, keinerlei wissenschaftliche Belege gäbe es dafür, dass dieser krebserregend sein könne. Die angeblichen wissenschaftlichen Studien, die diese Unbedenklichkeit nachweisen sollten, wollte Monsanto dann aber doch nicht rausgeben. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) waren rechtlich nicht dazu verpflichtet, die sagenumwobenen Dokumente öffentlich zu machen. Moralisch war das schon immer falsch, die rechtliche Bestätigung dazu aber fehlte – bis heute.
Das EuGH-Urteil ist ein Sieg für Gesundheit und Umwelt. Jetzt wird ans Tageslicht kommen, was die Geschäftemacher uns vorenthalten wollten. Wir müssen jetzt auf sofortige Herausgabe aller Studien drängen und diese umgehend analysieren. Wenn sich die vermuteten Belege dafür finden, dass Glyphosat tatsächlich krebserregend ist, wäre das ein Skandal mit weitreichenden Veränderungen: Glyphosat müsste sofort verboten werden.
Das heutige Urteil gibt uns auch Rückenwind für die Umsetzung der zukünftigen Transparenzrichtlinie im Agrar- und Lebensmittelbereich, nach der Antragsteller, die Studien, mit denen sie die Unbedenklichkeit ihres Produktes belegen, öffentlich machen müssen. Die Pestizid-Hersteller müssen sich in Zukunft warm anziehen.
Link zur Transparenzrichtlinie hier!
EuGH-Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-03/cp190025de.pdf
Quelle: www.martin-haeusling.eu
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