Ende Februar hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 18 Pestizide bis Ende des Jahres für den deutschen Markt zugelassen, obwohl das Umweltbundesamt (UBA) sein Einvernehmen für die Zulassung nicht erteilt hatte. Zu den zugelassenen Mitteln gehören die Insektizide FASTHRIN 10 EC und ALFATAC 10 EC mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin, die beide als bienengefährlich und schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, wie Schwebfliegen, Käfer und Wildbienen, eingestuft sind.
„Angesichts des dramatischen Insektensterbens ist eine solche Zulassung unverantwortlich“, erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Auf der einen Seite versucht die Bundesregierung einen Insektenaktionsplan zu verabschieden und andererseits prescht das BVL vor und genehmigt den Einsatz bienenschädlicher Pestizide. Nach dem Alleingang des damaligen Agrarministers Schmidt bei der Glyphosat-Zulassung auf europäischer Ebene, hatten wir ein solches Foulspiel eigentlich nicht mehr für möglich gehalten.“
Der BUND erwartet, dass das BVL die Zulassung für die Insektizide zurückzieht, die von dem Amt selber in der Vergangenheit als bienenschädlich eingestuft wurden. Weiger weiter: „Wir fordern Bundesministerin Julia Klöckner auf, ihrer Aussage, dass Bienen systemrelevant seien, Taten folgen zu lassen. Sie muss die ihr nachgestellte Behörde anweisen, die Zulassungen für die Insektizide FASTHRIN 10 EC und ALFATAC 10 EC zu widerrufen. Bleibt es dabei, dass die Ackergifte auf den Markt kommen, wird der BUND gegen die Zulassung klagen.“
„Im Rahmen der Abstimmungen zum Aktionsprogramm Insektenschutz müssen sich die Ministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze zudem dazu verpflichten, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und Umweltauswirkungen von Pestiziden insbesondere auf sensible Arten stärker zu berücksichtigen“, fordert der BUND-Vorsitzende. Der BUND unterstützt außerdem die Forderung des
Umweltbundesamts, in der Zulassung der insgesamt 18 zugelassenen Pestizide Auflagen zum Schutz der Biodiversität zu machen. „Aufgrund der Gefährlichkeit der Gifte müssen Betriebe, die solche Ackergifte einsetzen, etwas für die Artenvielfalt tun. Dies ist zwingend notwendig, um so wenigstens einen Teil der Schäden auszugleichen. Zehn Prozent Biodiversitätsflächen zu schaffen, die als Lebensraum- und Nahrungsflächen für die betroffenen Nichtzielorganismen dienen, wäre ein wichtiger Schritt, um dem Insektensterben zu begegnen“, erläutert Weiger. Aus Sicht des Umweltverbandes ist es unverständlich, dass das BVL nicht einmal diese minimalen Auflagen akzeptiert hat – bieten sie doch die Chance, die Interessen der Landwirtschaft einerseits und die des Insektenschutzes andererseits zu vereinen.
Der BUND hat in den zurückliegenden Tagen das BVL um Akteneinsicht zu den Pestizid-Zulassungen gebeten. Bislang ist die Behörde diesem Anliegen nicht nachgekommen. Weiger abschließend: „Wir sind über diese Wagenburg-Mentalität sehr erstaunt und bitten erneut um Akteneinsicht.“
Weitere Informationen:
BUND-Hintergrund zum Widerspruchsverfahren: www.bund.net/widerspruch-pestizide
Quelle: Abteilung Biodiversität beim BUND www.presseportal.de
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