Gesamtschulplätze in Velbert: Transparenz statt Frust im Anmeldeverfahren 1. April 20261. April 2026 Bildquelle: Stadt Velbert In der Vergangenheit wurde in Velbert bei den Anmeldungen für die weiterführenden Schulen vielfach ein sogenanntes vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen durchgeführt. Das bedeutete, dass der Anmeldetermin an den städtischen Gesamtschulen früher als an den anderen weiterführenden Schulen stattfand. Dieses Verfahren kann an Schulen durchgeführt werden, für die mehr Anmeldungen erwartet werden, als sie Plätze vergeben können. Regelmäßig gab es an beiden Velberter Gesamtschulen mehr Anmeldungen als diese aufnehmen konnten, so dass es für viele Kinder und deren Eltern zu Ablehnungen kam und sie sich um eine andere weiterführende Schule bemühen mussten. Wichtig dabei: dies ist völlig unabhängig davon, ob es das vorgezogene Anmeldeverfahren gibt oder nicht. Darüber hinaus gilt für die Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Velbert seit vielen Jahren das sogenannte „Stadt-Kinder-Prinzip”. Dies bedeutet, dass die Velberter Kinder gegenüber Kindern aus anderen Städten bevorzugt werden. Dieses Prinzip kann allerdings nicht gegenüber Wülfrather Kindern mit Gesamtschulwunsch angewandt werden, da Wülfrath keine eigene Gesamtschule hat. So haben die Wülfrather Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen auf einen Gesamtschulplatz in Velbert wie die hier wohnenden Kinder. Auch dies ist unabhängig von der Frage, ob es ein vorgezogenes Anmeldeverfahren an den Gesamtschulen gibt. In diesem Jahr wurde das vorgezogene Anmeldeverfahren nicht durchgeführt. Damit erhoffte man sich, dass weniger Kinder aus Wülfrath an den Velberter Gesamtschulen angemeldet würden, da diese nach einer Ablehnung vielleicht schlechtere Chancen an anderen Schulen auf die Erfüllung ihres Zweitwunsches hätten. Es war also der Versuch, über einen Lenkungseffekt mehr Plätze an den Velberter Gesamtschulen für Velberter Kinder verfügbar zu machen. Ein Teil der aktuellen Diskussion bezieht sich auf Auswahlkriterien, wie beispielsweise Wohnortnähe, Geschwisterkinder oder Leistungsniveau. Wichtig ist dabei die rechtliche Unabhängigkeit der Schulen: weder die Stadtverwaltung noch die Kommunalpolitik haben Einfluss auf diese Auswahlkriterien; die Entscheidung obliegt allein den Schulleitungen. Hierbei wird das Losverfahren allgemein als das rechtssicherste Verfahren angesehen und deshalb von vielen Schulen gewählt. „Natürlich sind Bündnis 90/Die Grünen darüber besorgt, dass so viele Velberter Kinder an den beiden begehrten Gesamtschulen abgelehnt werden”, erklärt Esther Kanschat, stellvertretende Bürgermeisterin und Sprecherin des Arbeitskreises Schule. Sie betont: „Wir unterstützen deshalb den verstärkten Austausch mit unseren Nachbarstädten in diesen Fragen und schlagen die Zusammenarbeit an einer regionalen Schulentwicklungsplanung vor.” Statt über eine Änderung des Landesrechts zu philosophieren, wie es die SPD tut, wolle man zudem prüfen lassen, ob in den nächsten Jahren im Bedarfsfall auch Mehrklassen an den hiesigen Gesamtschulen eingerichtet werden könnten, was in diesem Jahr leider nicht möglich war. Um die teils sehr emotional geführte Debatte zu versachlichen, schlagen Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus eine öffentliche Informationsveranstaltung im Herbst vor. Michael Schmerler, Mitglied des Fraktionsvorstands, hierzu: „In einer solchen Veranstaltung könnte die Verwaltung darlegen, wie die aktuellen Schülerzahlen in der Stadt sind und wie viele Einpendler erwartet werden; und die Schulleitungen könnten ihre Aufnahmekriterien transparent machen. Selbst wenn wir damit nicht alle Probleme sofort lösen können – Transparenz und Kenntnis der komplexen Zusammenhänge sind zweifellos besser als Frust und Empörung.”