
Keine Ausrede: Ich kann nicht, zählt nicht! Dann halt per Briefwahl! (Grafik: gruene.de)
Du willst bei der Europawahl am 26. Mai Deine Stimme abgeben, bist aber leider verhindert oder außer Landes? Keine Panik! Du musst weder die Reise verschieben noch aufs Wählen verzichten. Jetzt einfach Briefwahl beantragen und wählen, wann und wo Du willst. So geht’s!
Wir stehen an einem entscheidenden Moment in der Geschichte Europas: Fällt Europa in den Nationalismus zurück oder begründet sich die Europäische Union (EU) kraftvoll neu? Probleme wie die Klimakrise sind so groß, dass sie kein Land alleine lösen kann. Wir setzen auf Zusammenarbeit und wir glauben an die EU. Wir finden allerdings, dass sie besser werden muss. Gemeinsam mit Dir werden wir Europa gerechter, ökologischer und demokratischer machen. Ziel ist es, die Klimakrise zu bekämpfen, Europas Demokratie zu verteidigen und für sozialen Ausgleich innerhalb Europas zu sorgen.
Mehr erfahren: 7 Gründe, Grün zu wählen – unser Kurzwahlprogramm
Mache dafür den ersten Schritt schon heute. Beantrage jetzt Deine Briefwahlunterlagen.
1. Kann ich per Briefwahl wählen?
Grundsätzlich ja, immer – vorausgesetzt, ihr seid im Wählerverzeichnis eingetragen. Ihr müsst nur bei der Gemeinde Eures Hauptwohnsitzes einen Briefwahlschein beantragen
2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, den 24. Mai 2019 bis 18:00 Uhr beantragt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
3. Wie funktioniert die Briefwahl?
- Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
- Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am 26. Mai 2019 bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post solltet ihr den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Mittwoch, 22. Mai absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen – am besten aber sofort nach Erhalt der Briefwahl-Unterlagen.
Hier findest Du alle Fristen und förmlichen Termine zur Europawahl 2019.
Quelle: www.gruene.de
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